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   OLG Hamm, 17.01.1992 - 7 WF 21/92   

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OLG Hamm, 17.01.1992 - 7 WF 21/92 (https://dejure.org/1992,6188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.01.1992 - 7 WF 21/92 (https://dejure.org/1992,6188)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. Januar 1992 - 7 WF 21/92 (https://dejure.org/1992,6188)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 576
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 08.08.1996 - 19 W 41/96

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für die Geltendmachung von Ansprüchen außerhalb

    So, wie es mutwillig ist, wenn eine Partei eine Folgesache (Zugewinn) ohne wichtigen Grund außerhalb des Verfahrensverbundes geltend macht (vgl. OLG Hamm DRsp-ROM 1993/4008 = FamRZ 1992, 576 ), ist es auch mutwillig, wenn sie Ansprüche, die sie im laufenden Zugewinnausgleichsverfahren geltend machen kann, außerhalb dieses Verfahrens und in einem anderen Rechtszug geltend macht, um so möglicherweise eine schnellere Beendigung des familiengerichtlichen Verfahrens zu erreichen (Bl. 157 d.A.).
  • OLG Köln, 22.11.1996 - 19 W 41/96

    Prozeßkostenhilfe Zahlungsklage Zugewinnausgleich

    So, wie es mutwillig ist, wenn eine Partei eine Folgesache (Zugewinn) ohne wichtigen Grund außerhalb des Verfahrensverbundes geltend macht (vgl. OLG Hamm DRsp-ROM 1993/4008 = FamRZ 1992, 576), ist es auch mutwillig, wenn sie Ansprüche, die sie im laufenden Zugewinnausgleichsverfahren geltend machen kann, außerhalb dieses Verfahrens und in einem anderen Rechtszug geltend macht, um so möglicherweise eine schnellere Beendigung des familiengerichtlichen Verfahrens zu erreichen (Bl. 157 d.A.).
  • OLG Jena, 18.01.1999 - WF 159/98

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe; Bewilligung nur für den kostengünstigsten

    Denn wer eine Folgesache ohne anerkennenswerte Gründe außerhalb des Verbundes geltend macht, handelt mutwillig, so dass keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden kann (Thüringer Oberlandesgericht, Senat für Familiensachen, Beschluss vom 28.8.1997 zu WF 115/97, FamRZ 1998, 1179 ; Beschluss vom 4.3.1998 zu WF 178/97; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 1998, 245 ; OLG Hamm; 12. Senat für Familiensachen, OLG Rp Hamm 1996, 180; OLG Hamm, 4. Familiensenat, FamRZ 1992, 452 ; OLG Hamm, 7. Familiensenat, FamRZ 1992, 576 ff mit weiteren Nachweisen OLG München, OLG Rp München 1995, 212 f.; grundsätzlich auch, aber bloß hinsichtlich der konkreten Mehrkosten OLG Frankfurt, 1. Senat für Familiensachen, FamRZ 1997, 1411 OLG Köln, FamRZ 1994, 314 f.; z.T. oder insgesamt abweichender Auffassung: OLG Düsseldorf, 1. Familiensenat, FamRZ 1994, 635, 636; (Mehrkosten seien im Festsetzungsverfahren zu berücksichtigen) OLG Düsseldorf, 3. Familiensenat, FamRZ 1992, 457 f.; OLG Hamburg, FamRZ 1998, 1178 ; OLG Bremen, FamRZ 1998, 245 f.; OLG Nürnberg, EzFamR aktuell 1997, 78 ff.; OLG Sachsen Anhalt, FamRZ 1996, 752 ).
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   OLG Karlsruhe, 14.01.1992 - 18 WF 50/91   

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OLG Karlsruhe, 14.01.1992 - 18 WF 50/91 (https://dejure.org/1992,15636)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.01.1992 - 18 WF 50/91 (https://dejure.org/1992,15636)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Januar 1992 - 18 WF 50/91 (https://dejure.org/1992,15636)
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Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 576
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